In meiner Privatpraxis für Psychotherapie biete ich Verhaltenstherapie an. Die Verhaltenstherapie gehört zu den Richtlinienverfahren, die grundsätzlich von den Krankenkassen übernommen werden. Zu den weiteren Richtlinienverfahren gehören die Analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Systemische Therapie.
Ich kann Personen einen Therapieplatz anbieten, die privatversichert oder beihilfeberechtigt sind, der Heilfürsorge der Bundeswehr angehören oder selbst die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen möchten.
Die Kosten für eine Therapieeinheit (50 Minuten) orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und betragen in meiner Praxis 134,07€ (2,3 facher Satz) für eine probatorische Sitzung und 167,58€ (2.3 facher Satz) pro Sitzung in der Kurzzeittherapie. Darüber hinaus können vereinzelt Kosten durch den Einsatz von Fragebögen und flankierende Ziffern hinzukommen.
Die privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe haben unterschiedliche Leistungen, die in der Versicherung enthalten sind. Oft werden die Kosten für 5 probatorische Sitzungen sowie für eine Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) zum 2,3 fachen Satz der GOP übernommen. Bei einer Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen) kann es vorkommen, dass die Anzahl der Sitzungen, die pro Jahr übernommen werden, auf eine bestimmte Zahl begrenzt ist. Informieren Sie sich möglichst vor Aufnahme einer Psychotherapie über die bei Ihrer Versicherung enthaltenen Leistungen und die Notwendigkeit von Unterlagen zur Beantragung einer Kurz- oder Langzeittherapie.
Vor der Aufnahme von probatorischen Terminen benötigen Sie eine Kostenübernahmeerklärung des Truppenarztes oder der Truppenärztin (San/Bw/0218). Diese bringen Sie zum Ersttermin mit. In der Regel werden zunächst 4-5 probatorische Sitzungen übernommen. Bei der Indikation für eine Psychotherapie können weitere Sitzungen (Kurzzeittherapie bis zu 25 Sitzungen) beantragt werden.
Bei dieser Option tragen Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst.